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Klaas & Kollegen Rechtsanwälte | Ende der Corona-Maß­nahmen in Betrieben

Ende der Corona-Maß­nahmen in Betrieben

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Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht

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27. Januar 2023

Ende der Corona-Maß­nahmen in Betrieben

Die wenigen verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen für den Arbeitsplatz laufen vorzeitig Anfang Februar aus. Bundesarbeitsminister Heil wird eine entsprechende Ministerverordnung erlassen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar 2023 per Ministerverordnung beenden. Das hat der Minister der Nachrichtenagentur Reuters mitgeteilt. Die aktuelle Vorordnung ist seit dem 1. Oktober in Kraft und wäre regulär mit Ablauf des 7. April ausgelaufen.

„Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, sagt Heil der Agentur. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fallen, seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.

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