Allgemeines Zivilrecht
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Arbeitsrecht
„You’re fired“ ist eine Floskel, die man eher aus dem US-Fernsehen kennt. Der lapidare Satz ist die Vereinfachung eines – zumindest in Deutschland – durchaus komplexen Vorgangs. Nicht zu Unrecht ist die Vorbereitung oder Abwehr von betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen ein bedeutender Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht. Dazu vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht. Auch Betriebsräte beraten wir gerne.
Für unsere Mandanten entwerfen und verhandeln wir Arbeits- und Geschäftsführer- Anstellungsverträge zur Begründung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses ebenso wie Aufhebungsverträge, wenn ein solches beendet werden soll. Wenn es hingegen um kollektives Arbeitsrecht geht, begleiten und beraten wir Sie beispielsweise bei der täglichen Betriebsratsarbeit oder beim Verhandeln und Ausarbeiten von Betriebsvereinbarungen sowie dem Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans.
Sie wollen in Ihrem Unternehmen Umstrukturierungs- oder Personalanpassungsmaßnahmen durchführen? Auch hierfür steht unser Team interdisziplinär zur Verfügung, wir erfassen alle bestehenden Wechselwirkungen und erarbeiten die für Sie optimale Lösung.
Erbrecht
Große Sensibilität ist im Erbrecht gefragt – treffen hier doch emotionale und finanzielle Aspekte aufeinander. Darum beraten wir umfassend, emphatisch und geduldig. Zum einen Sie als Vererbende: Wir stellen mit optimal formulierten Testamenten oder lebzeitigen Vermögensübertragungen sicher, dass Ihr Vermögen tatsächlich dem zufließt, den Sie begünstigen möchten. Auch finden wir Lösungen, wenn an Pflichtteilsberechtigte wenig oder möglichst nichts gezahlt werden soll. Ebenfalls kann die Erstellung von Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung sinnvoll sein. So stellen Sie sicher, dass Ihre Vermögens- oder persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Zum anderen helfen wir auch im eingetretenen Erbfall. Hier prüfen wir für Sie die Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und vertreten Sie in Auseinandersetzungen um die Geltendmachung oder Abwehr eines Anspruchs auf den Pflichtteil – auch unter Berücksichtigung eventuell bereits erhaltener lebzeitiger Zuwendungen. Wir begleiten Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen sowie bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft bis zur gerichtlichen Aufteilung des Erbes.
Familienrecht
„Es ist aus!“ Wenn Beziehungen und Ehen scheitern, sind Nerven gefragt. Erst recht, wenn Kinder involviert sind, aber auch Immobilien und andere Vermögenswerte. Hier bringen wir als souveräne Berater unsere Erfahrung ein und entwickeln für Sie individuelle Lösungen, die wir außergerichtlich aber wenn nötig auch vor Gericht mit Ihnen durchsetzen. Da es oft zahlreiche verschiedene Bereiche zu regeln gilt, können wir für Sie eine Gesamtstrategie entwickeln, die eine sogenannte Ehescheidungsfolgenvereinbarung zum Ziel hat.
Im Einzelnen beraten wir Sie zu Ihren Zugewinnausgleichsansprüchen und den rechtlichen Möglichkeiten rund um gemeinsame Vermögenswerte, wie etwa eines Hauses. Dabei kooperieren wir mit Steuerspezialisten sowie Immobiliensachverständigen. Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist der Trennungs- oder nacheheliche Unterhalt. Wir ermitteln für Sie die voraussichtliche Höhe und prüfen die Möglichkeiten der Begrenzung und Befristung von Ansprüchen. Noch wichtiger sind alle Fragen rund um Kinder, die schließlich möglichst wenig belastet werden sollen. Unsere oberste Maxime bei Fragen zum Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ist eine zügige und kindeswohlorientierte Betreuung. Das gilt auch für die Durchführung von Vaterschaftsfeststellungs- oder Vaterschaftsanfechtungsklagen.
Gesellschaftsrecht
Auch Unternehmen haben einen Lebenszyklus – von der Geburt bis manchmal leider auch zum Tod. Wir beraten und begleiten Sie in allen Phasen Ihres unternehmerischen Handelns: Gründung, Wachstum und Umstrukturierung bis hin zu Nachfolge, Verkauf oder einer Insolvenz. Zu unseren Leistungen gehört die Unterstützung des Unternehmens als auch seiner Geschäftsführung bei der Gestaltung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Vorhaben ebenso wie bei Haftungsfragen innerhalb und außerhalb von Krisensituationen.
Als Anwälte beraten wir Sie insbesondere vorbeugend über Pflichten und Haftungsrisiken, die Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern drohen. Regelmäßig vertreten und begleiten wir Gesellschafter und Geschäftsführer in Gesellschafterversammlungen und bereiten diese vor. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in gerichtlichen Verfahren, die zwischen Gesellschaftern, Gesellschaften und Geschäftsführern oder Vorständen geführt werden. Hierzu kann auch die Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter, Steuerbehörden oder sonstige Gläubiger gehören. Nach Bedarf arbeiten wir interdisziplinär und beziehen auch Themen aus dem Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht mit ein.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Auch Unternehmen haben einen Lebenszyklus – von der Geburt bis manchmal leider auch zum Tod. Wir beraten und begleiten Sie in allen Phasen Ihres unternehmerischen Handelns: Gründung, Wachstum und Umstrukturierung bis hin zu Nachfolge, Verkauf oder einer Insolvenz. Zu unseren Leistungen gehört die Unterstützung des Unternehmens als auch seiner Geschäftsführung bei der Gestaltung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Vorhaben ebenso wie bei Haftungsfragen innerhalb und außerhalb von Krisensituationen.
Als Anwälte beraten wir Sie insbesondere vorbeugend über Pflichten und Haftungsrisiken, die Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern drohen. Regelmäßig vertreten und begleiten wir Gesellschafter und Geschäftsführer in Gesellschafterversammlungen und bereiten diese vor. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in gerichtlichen Verfahren, die zwischen Gesellschaftern, Gesellschaften und Geschäftsführern oder Vorständen geführt werden. Hierzu kann auch die Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter, Steuerbehörden oder sonstige Gläubiger gehören. Nach Bedarf arbeiten wir interdisziplinär und beziehen auch Themen aus dem Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht mit ein.
Unsere wirtschaftsrechtliche Kompetenz erstreckt sich außerdem auch auf einen eng verwandten Bereich, der sich mit dem unternehmerischen Betrieb beschäftigt: das Handelsrecht. Hierbei vertreten wir Sie sowohl vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten im Zusammenhang mit streitigen Ansprüchen aus Handelsgeschäften als auch vorgerichtlich, um eine Auseinandersetzung zu einer kaufmännisch vernünftigen Lösung zu bringen. In diesem Rahmen beraten und vertreten wir Sie ebenfalls, wenn es um Handelsvertreter-, Vertriebs- oder Transport- und Speditionsrecht geht.
Insolvenz- und Sanierungsrecht
Das Insolvenzrecht ist unsere gewachsene Kernkompetenz, hier schöpfen wir aus unserer über 30-jährigen Erfahrung in der Durchführung von Konkurs- und Insolvenzverfahren – und können Sie umso besser beraten. Dies fängt mit einer Sanierungsberatung an. Denn jeder Insolvenz ist ein Zeitraum vorgelagert, in dem eine Sanierung möglich ist. Sichern Sie sich diese Gelegenheit! Wir klären Sie umfassend über die verfügbaren Möglichkeiten auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen tragfähige Lösungskonzepte, bei deren Umsetzung wir Sie gerne eng begleiten. Auf Ihren Wunsch hin verhandeln wir mit Ihren Gläubigern Moratorien, führen den gesamten Schriftwechsel, erarbeiten Sanierungskonzepte und erstellen im Vorfeld einer Insolvenzbeantragung Insolvenzpläne.
Zum gleichen Themenkreis gehören unsere Leistungen der Schuldnerberatung im eröffneten Insolvenzverfahren wie auch die Gläubigerberatung. Außerdem bieten wir Rechtsberatung und Begleitung im Zusammenhang mit Analysen und Projektmanagement für Kreditinstitute und Hypothekenbanken.
Strafrecht
„Alles, was Sie jetzt sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden“. Diesen einfachen Satz hat jeder schon einmal im Krimi gehört. Es ist – in Kurzform – die Belehrung über das jedem Beschuldigten zustehende Recht, Angaben zur Sache zu verweigern. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass sich die wenigsten Menschen darauf besinnen, wenn sie in diese Situation geraten sind. Arglos gehen sie in der Erwartung, bei einer polizeilichen Vernehmung nur den Sachverhalt (richtig) erklären zu müssen, zu einem solchen Termin, ohne genau den Tatvorwurf zu kennen und sich auf die Vernehmung vorbereiten zu können.
Machen Sie nicht diesen Fehler! Beauftragen Sie einen Anwalt, der Akteneinsicht nehmen kann und mit dem Sie dann genau den vorgeworfenen Sachverhalt besprechen und mit dessen Hilfe eine Stellungnahme (Einlassung) gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gefertigt werden kann. Die allermeisten Personen werden durch die Angaben überführt, die sie bei der Polizei machen. „Schweigen ist Gold“ gilt nirgendwo so klar wie als Beschuldigter im Strafverfahren. Gehen Sie nicht zur Polizei, sprechen Sie erst mit uns.
Verkehrsrecht
Das Themenfeld Verkehrsrecht beinhaltet eine Reihe von Aufgaben, von Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten über Gewährleistungsfälle beim Autokauf bis zur klassischen Verkehrsunfallregulierung. Gerade letztere bildet einen der Schwerpunkte in unserer Kanzlei, den wir nicht „nebenbei mitbearbeiten“, sondern mit jahrelanger Erfahrung und aktueller Expertise begleiten. Zu Recht. Denn meist begegnet man auf Seiten der Versicherung Sachbearbeitern, die Hunderte von Unfällen in der Woche bearbeiten. Um hier Chancengleichheit herzustellen, lohnt der Weg zum Verkehrsrechtsanwalt.
Lassen Sie sich nicht auf die Auseinandersetzung mit der Versicherung ein, schließlich sind Sie durch den Unfall schon genervt genug. Heutzutage gibt es eine Fülle von denkbaren Schadenspositionen, angefangen bei Gutachterkosten bis hin zum Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Doch haben die Haftpflichtversicherungen in den letzten Jahren nahezu jede denkbare Schadensposition durch die Gerichte getrieben. Auch kann etwa bei der Schätzung der Mietwagenkosten die Rechtsprechung und damit die Schätzgrundlage von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein. Die Haftpflichtversicherung übernimmt am Ende die Kosten des Anwalts bis zur Höhe des von der Versicherung gezahlten Gegenstandswertes.
Vertragsrecht
Ein besonders vielseitiges Gebiet ist das Vertragsrecht, in dem grundsätzlich alle Regelungen zusammengefasst sind, die das Zustandekommen und die Wirkung von Verträgen, sowie die verschiedenen Fälle von Vertragsstörungen wie etwa Mängel oder Schlechtleistungen betreffen. Wir unterstützen Sie bei allen diesbezüglichen Problemen.
Bei Kaufverträgen entstehen Probleme häufig, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. In diesem Fall können wir die Gewährleistungsrechte des Käufers prüfen und durchsetzen. So kann er unter Umständen Nacherfüllung verlangen, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Darüber ist prüfbar, ob der Verkäufer eine Garantie übernommen hat und der Käufer daraus Ansprüche stützen kann.
Bei Werkverträgen geht es um die Herstellung eines individuellen Werks gegen einen Werklohn, etwa bei Bau- oder Reparaturarbeiten, Handwerkstätigkeiten oder Herstellung von Software. Typische Probleme sind Ausbleiben der Zahlung, aber auch Werkmängel. Hier prüfen wir für Sie, ob die Fälligkeitsvoraussetzungen, insbesondere eine Abnahme, vorliegen. Auch achten wir auf die ordnungsgemäße und formaljuristisch richtige Ausübung der Gewährleistungsrechte. Grundsätzlich kann auch die Vertragsgestaltung geprüft werden – gerade bei komplexen Bauvorhaben empfiehlt sich eine intensive Prüfung.
Auch bei Dienstverträgen geht es um eine entgeltliche Arbeitsleistung, die hier jedoch nicht mit einem vereinbarten Erfolg verbunden ist. Beispiele hierfür sind Arbeitsverträge aber auch Telekommunikationsverträge. Da diese Verträge Dauerschuldverträge sind, kann der Wunsch aufkommen, sich von diesen zu lösen. Dazu prüfen wir für Sie die Laufzeiten aber auch alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen.
Wirtschaftsrecht
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